Veröffentlicht am 14.02.2023 in Allgemein, Vereinsentwicklung, Vereinsmanagement

Übungsleiterzuschuss für Vereine: Höhe, Voraussetzungen, Kontakte

Jeder Sportverein kann Fördermittel für die Bezahlung von Übungsleiter:innen beantragen. So sollen Vereine dabei unterstützt werden, qualifiziertes Personal zu engagieren und Anreize für die Trainer:innen zu schaffen, sich fortzubilden. Die konkrete Höhe der Förderung ist abhängig vom jeweiligen Bundesland, beziehungsweise dem zuständigen Landessportverbands und unterliegt eigenen Bedingungen. Die Landessportbünde stellen hierfür in der Regel ein entsprechendes Formular und umfassende Informationen zur Verfügung. Hier fassen wir dir für jeden Landessportverband einmal zusammen, wie es um die Förderung steht, an welche Bedingungen sie geknüpft ist und wie hoch sie ausfällt, sofern es dazu Informationen gibt. Grundsätzlich gilt, dass ein Verein immer Mitglied beim fördernden Landessportbund sein muss und über die Eintragung ins Vereinsregister die Gemeinnützigkeit nachvollziehbar ist.

Übersicht aller Landessportbünde

Bayerischer Landes-Sportverband

Hamburger Sportbund

Landessportbund Berlin

Landessportbund Brandenburg

Landessportbund Bremen

Landessportbund Hessen

Landessportbund Niedersachsen

Landessportbund Nordrhein-Westfalen

Landessportbund Rheinland-Pfalz

Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern

Landessportbund Sachsen

Landessportbund Sachsen-Anhalt

Landessportbund Thüringen

Württembergischer Landessportbund

Landessportverband Saarland

Landessportverband Schleswig-Holstein

Übungsleiterzuschuss des Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV)

Kriterien

Will ein dem bayerischen Landes-Sportverband zugehöriger Verein den Zuschuss für Übungsleiter erhalten, ist dies im Rahmen der Vereinspauschale möglich. Für die Bewilligung dieser gibt es zwei maßgebliche Kriterien: Zum einen wird auf geordnete Finanzverhältnisse geachtet. Hierbei sind insbesondere jährliche Mindestbeiträge für die Mitglieder relevant. Diese müssen für Kinder bis 13 Jahren bei 12 € und bei Jugendlichen bis 17 Jahren bei 25 € liegen. Für volljährige Vereinsmitglieder muss der jährliche Mitgliedsbeitrag 50 € betragen, damit die Förderfähigkeit erreicht werden kann. Das zweite wichtige Kriterium ist die Anzahl an Jugendlichen (bis 18 Jahre) und jungen Erwachsenen (bis 26 Jahre). Diese muss bei mindestens 10 % liegen. So soll sichergestellt werden, dass der Verein sich in ausreichendem Maße um Jugendarbeit im Sport kümmert und junge Erwachsene fördert. Damit ein Antrag bearbeitet werden kann, müssen mindestens 500 Fördereinheiten beantragt werden. Diese wiederum hängen davon ab, welche Trainerlizenzen vorliegen und wie die Mitgliederstruktur ist. Hierbei kommt es auf die Mitgliederzahl und das Alter der Mitglieder an, wobei Mitglieder bis 26 Jahre höher gewichtet werden.

Förderhöhe

Der Wert einer Fördereinheit wird jährlich festgelegt, sodass man keine pauschalen Förderungsbetrag pro Übungsleiter:in nennen kann. 2023 liegt dieser Wert beispielsweise bei 0,29 € pro Fördereinheit. Für eine Übungsleitung werden 650 (350, wenn die Übungsleitung auch für andere Vereine aktiv ist) Fördereinheiten veranschlagt. Daraus ergibt sich, dass ein Verein im Rahmen der Vereinspauschale 2023 188,50 € pro Übungsleiter:in als Zuschuss erhalten kann. Die Antragstellung über das entsprechende Formular muss bis zum 31.03. eines Förderjahres erfolgen. Außerdem muss eine jährliche Erfolgskontrolle in Form von Kurzberichten des Vereins eingereicht werden. Die Kontaktadresse für die Antragstellung lautet: info@blsv.de

Zuschuss von Übungsleitern im Hamburger Sportbund (HSB)

Kriterien

Der Hamburger Sportbund koppelt die Förderung der Bezahlung von Übungsleiter:innen insbesondere an die Beschaffenheit des Vereins. So muss bei Antragsstellung mindestens zwei Jahre dem HSB angehören und mindestens 50 Mitglieder zählen. Außerdem müssen hiervon mindestens 10 % Kinder und Jugendliche sein. Um sicherzustellen, dass die Vereine sich in ausreichender Weise selbst um eine Finanzierung bemühen, gibt es Untergrenzen für die Mitgliedsbeiträge und eine Obergrenze für das Übungsleitergehalt. So sind nur solche Vereine förderungsberechtigt, die für Minderjährige einen monatlichen Mindestbeitrag von 3,00 € und 7,50 € für Volljährige erheben. Die Vergütung von Übungsleiterinnen darf einen Stundensatz von 20,50 € nicht überschreiten.
Wichtig ist außerdem, dass Anträge immer für das Folgejahr gestellt werden und daher vor dem 31.12. eingehen müssen. Darüber hinaus ist bei Bewilligung ein Nachweis über die tatsächliche Verwendung bis zum 28.02. eines Zuwendungsjahres zu erbringen.

Förderhöhe

Die Förderung des Hamburger Sportbundes beträgt pro Übungsstunde und Übungsleiter:in maximal 3,00 €. Hierbei können bei hauptberuflichen Übungsleiter:innen bis 1350 Übungsstunden pro Jahr geltend gemacht werden. Nebenberufliche Übungsleiter:innen werden bis zu 675 Übungsstunden pro Jahr bezuschusst. Daraus ergibt sich pro Trainer:in eine maximale jährliche Fördersumme von 4.050 € (2.025 € für nebenberufliche). Die Kontaktadresse für die Antragstellung lautet: hsb@hamburger-sportbund.de

Übungsleiterzuschuss beim Landessportbund Berlin (LSB Berlin)

Kriterien

Auch der Landessportbund Berlin stellt Bedingungen an die Konstitution des Vereins. So wird eine Jugendabteilung von mindestens 100 Mitgliedern vorausgesetzt. Außerdem muss der Verein sich an zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens in der Höhe des tatsächlichen Zuschusses beteiligen. Neben der Allgemeinen Voraussetzungen bezuschusst der Landessportbund Berlin nur Trainer:innen mit Lizenz. Das heißt, dass eine abgeschlossene Übungsleiterausbildung vorliegen muss. Dies kann zum Beispiel eine DOSB-Lizenz, eine vergleichbare DFB- bzw. BFV-Lizenz, oder eine Lehrbefähigung als Sportpädagoge bzw. Diplom-Sportlehrer sein.

Förderhöhe

Die Höhe der Förderung pro Übungs- und Zeitstunde ist hierbei gestaffelt. So gibt es für Diplom-Trainer:innen, Fußball-Lehrer:innen und Fußball-Trainer:innen-A einen Zuschuss von 2,60 € pro Stunde. Mit 2,10 € pro Stunde gefördert werden Trainer:innen-B, Übungsleiter:innen und Fachübungsleiter:innen.
Jedoch kommt die Förderung nur zustande, wenn die Gesamtförderung mindestens eine Summe von 250 € erreicht, da der administrative Aufwand sonst den Nutzen aus der Förderung übersteigt. Setzt ein Verein hauptberufliche Trainer:innen im Kinder- und Jugendsport ein, kann ein Personalkostenzuschuss in Höhe von 8.200 € pro Jahr und pro Trainer:in beantragt werden. Der Zuschuss verringert sich bei einer Teilzeitbeschäftigung entsprechend, das heißt, bei 30 Stunden Arbeitszeit pro Woche auf 6.150 € und bei 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche auf 4.100 €. Unter Personalkosten fallen das Bruttoarbeitsentgelt und die Sozialversicherungbeiträge des Arbeitgebers. Die Kontaktadresse für die Antragstellung lautet: info@lsb-berlin.org

Zuschuss für Übungsleiter vom Landessportbund Brandenburg (LSB Brandenburg)

Kriterien

Der Brandenburger Landessportbund beschränkt sich auf Förderungen von Entgelten, die nicht die steuerliche Freigrenze von 3000 € pro Jahr überschritten haben und nur Übungsleiter:innen gezahlt wurden, die über eine gültige Lizenz verfügen. Ansonsten reicht es zunächst einmal, dem Landessportbund als Verein anzugehören, um förderfähig zu sein.
Bei der Förderung handelt es sich um eine Festbetragsfinanzierung der anerkannten Gesamtausgaben als Zuschuss. Hierbei wird nach Anzahl der Mitglieder gefördert und pro Mitglied gibt es einen bestimmten Förderbetrag. Um eine vollständige Förderung zu erhalten, muss pro 50 Mitglieder mindestens eine Übungsleitung mit Lizenz vorhanden sein.

Förderhöhe

Über die tatsächliche Förderhöhe macht der Landessportbund Brandenburg keine Angaben. Hier kann es sinnvoll sein, sich über Sportförderungen der jeweiligen Kreissportbünde zu informieren. So ist es beispielsweise beim Kreissportbund Oberspreewald-Lausitz möglich, für Trainer:innen mit A- oder B-Lizenz bis zu 200 € im Jahr zu erhalten. Für Übungsleiter:innen mit C-Lizenz werden jährlich bis zu 160 € bezuschusst. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich Online und muss bis zum 15.01. eines Förderjahres erfolgen. Ebenfalls Online und bis zum 31.10. eines Jahres muss außerdem ein Verwendungsnachweis eingereicht werden.

Übungsleiterzuschuss beim Landessportbund Bremen (LSB Bremen)

Kriterien

Beim Landessportbund Bremen werden vorab keine generellen Kriterien an den Verein oder seine Konstitution gestellt, um die allgemeine Förderfähigkeit zu erlangen. Außerdem wird hier nicht zwischen haupt- und nebenamtlichen Trainer:innen unterschieden. Entscheidend für die Förderung ist, dass die Übungsleitung eine gültige Lizenz hat. Außerdem muss das vom Verein gezahlte und vom Landessportbund bezuschusste Honorar in einem angemessenen Verhältnis zur Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit des Empfängers stehen. So schafft sich der Landessportbund Bremen einen gewissen Spielraum, um Einzelfallentscheidung treffen zu können.
Allgemein gilt jedoch, dass ein Antrag bis zum 15.12. des Vorjahres gestellt werden muss.

Förderhöhe

Die maximale Förderhöhe beträgt pro Stunde 4,00 € und maximal 220 geförderte Stunden pro Jahr. Daraus ergibt sich pro Übungsleiter:in eine eine jährliche Höchstförderung von 880 €. Die Kontaktadresse für die Antragstellung lautet: info@lsb-bremen.de

Zuschuss für Übungsleiter beim Landessportbund Hessen (LSBH)

Kriterien

Sportvereine die dem hessischen Landessportbund angehören, können einen Zuschuss für die Bezahlung von Übungsleiter:innen erhalten, wenn sie einerseits eine gesicherte Finanzierung und einen angemessenen Eigenanteil vorweisen können. Außerdem müssen zeitgemäße Mitgliedsbeiträge erhoben werden, was zahlenmäßig nicht weiter konkretisiert wird. Weitere Kriterien wie die Mitgliederzahl oder der Anteil an Jugendlichen gibt es nicht.
Gefördert werden können sowohl neben- als auch hauptamtlich beschäftigte Übungsleiter:innen. Wie bei den anderen Landessportbünden auch, ist das Vorliegen einer gültigen Lizenz notwendig. Jedoch können in Hessen zusätzlich auch Sportstudierende die mindestens 6 Semester absolviert haben, in einer Übungsleitertätigkeit gefördert werden.

Förderhöhe

Bei nebenberuflichen Übungsleiter:innen können pro Jahr bis zu 252 Stunden gefördert werden. Es gibt jedoch keine Angabe zum maximalen Förderbetrag pro Stunde. Gängig sind hier circa 3 – 4 €. Hauptamtlich beschäftigte Trainer:innen können einen jährlichen Zuschuss von bis zu 2000 € erhalten. Wichtig bei der Antragstellung ist beim LSBH, dass diese immer durch den Hauptverein und nicht die betreffende Abteilung passieren muss. Außerdem ist hierbei die Frist vom 31.03. eines Jahres zu beachten. Ein Nachweis über den Verwendungszweck muss auch hier im Nachgang erfolgen. Die Kontaktadresse für die Antragstellung lautet: info@lsbh.d

Übungsleiterzuschuss des Landessportbund Niedersachsen (LSB Niedersachsen)

Kriterien

Seitens des Landessportbundes Niedersachsen gibt es wenige Informationen zum Übungsleiterzuschuss. An den betreffenden Verein werden keine speziellen Anforderungen gestellt. Lediglich die Übungsleitung muss auch hier die erste Lizenzstufe erreicht haben. Für den Zuschuss kommen in Niedersachsen sowohl hauptamtliche Übungsleiter:innen als auch nebenberuflich und geringfügig Beschäftigte in Frage.

Förderhöhe

Zur konkreten Höhe der Förderung macht der Landessportbund Niedersachsen keine Angaben. Die Antragsfrist ist der 31.05. eines Jahres und die Auszahlungen erfolgen zweimal jährlich. Die Kontaktadresse für die Antragstellung lautet: info@lsb-niedersachsen.de

Zuschuss beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW)

Kriterien

Der Landessportbund aus Nordrhein-Westfalen knüpft die Bezuschussung von Übungsleiter:innen vor allem daran, dass der betreffende Verein aktiv Jugendarbeit betreiben muss. Hierfür sind jedoch keine expliziten Kriterien zu erfüllen. Außerdem muss die Übungsleitung über eine gültige Lizenz oder eine staatliche Ausbildung verfügen.

Förderhöhe

Über die konkrete Höhe des Zuschusses gibt es keine Informationen. Lediglich, dass sich diese aus einem Berechnungsschlüssel und den jährlich durch den Landeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel ergibt. In den Berechnungsschlüssel fließen unter anderem die Anzahl an Übungsleiter:innen, die Aufstellung und Zusammensetzung des Vereins sowie die Anzahl der bezuschussten Trainingsstunden pro Jahr ein. Der Antrag muss bis zum 31.05. eines Jahres gestellt werden. Die Kontaktadresse für die Antragstellung lautet: info@lsb-nrw.de

Übungsleiterzuschuss beim Landessportbund Rheinland-Pfalz (LSB RLP)

Kriterien

Vereine, die eine Förderung des Landessportbundes Rheinland-Pfalz beantragen wollen, müssen eine besondere Förderung von Kinder- und Jugendarbeit nachweisen können. Hierfür sind insbesondere die Anzahl an lizenzierten Übungsleiter:innen und die Anzahl an Mitgliedern unter 18 Jahren relevant. Dass ein:e Übungsleiter:in eine gültige Lizenz hat, ist außerdem eine notwendige Bedingung für die Förderung. Außerdem muss ein Vertrag über die Beschäftigung als Übungsleiter:in vorliegen.
Darüber hinaus wird unterschieden zwischen nebenamtlich und hauptamtlich beschäftigten Übungsleiter:innen, die aber grundsätzlich beide förderungsberechtigt sind. Bei nebenamtlichen Übungsleiter:innen müssen im Jahr vor der Förderung mindestens 40 Stunden geleistet worden sein. Auch in Rheinland-Pfalz ist die tatsächliche Förderhöhe abhängig vom jährlichen Haushalt und der Anzahl an minderjährigen Vereinsmitgliedern.

Förderhöhe

Pro Verein können bis zu 4 hauptamtliche Übungsleiter:innen gefördert werden. Diese müssen mindestens 15 Stunden pro Woche für den Verein Training geben. Zeit, die für Verwaltungs- und Organisationsarbeit aufgebracht wird, kann nicht mit einbezogen werden. Maximal können pro Woche 39 Stunden gefördert werden. Der Stundenfaktor wird berechnet, indem die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch die tatsächlichen Übungsleiterstunden geteilt werden. Jedoch liegt die Obergrenze für eine Förderung bei 50 % des Brutto-Arbeitsentgelts. Die Antragstellung erfolgt online. Die Kontaktadresse für Fragen zur Antragstellung lautet: info@lsb-rlp.de

Übungsleiterzuschuss beim Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern (LSB M-V)

Kriterien

In Mecklenburg-Vorpommern muss ein Verein mindestens 31 Mitglieder haben, um förderberechtigt zu sein. Außerdem müssen Mitgliedsbeiträge erhoben werden, um eine ausreichende Eigenfinanzierung zu sichern. Für die Bezahlung von Übungsleiter:innen darf nicht noch von anderer Stelle eine Förderung bezogen werden.
An die Übungsleiter:innen selber werden mit einer gültigen Lizenz und mindestens einer Stunde Arbeit für den Verein pro Woche ebenfalls die gängigen Mindestbedingungen gestellt.

Förderhöhe

Über die konkrete Höhe der Förderung ist nur bekannt, dass diese maximal 4 € pro Stunde beträgt. Es gibt jedoch keine Angabe darüber, wie viele Stunden insgesamt maximal bezuschusst werden können. Die Kontaktadresse für die Antragstellung lautet: lsb@lsb-mv.de

Zuschuss für Übungsleiter beim Landessportbund Sachsen (LSB Sachsen)

Kriterien

Im Rahmen der Vereinspauschale können Vereine beim Landessportbund Sachsen für die Bezahlung von Übungsleiter:innen einen Zuschuss erhalten. Dieser kann jedoch nur für ehrenamtlich beschäftigte Trainer:innen beantragt werden. Außerdem muss ein Haushaltsplan vorgelegt werden, um eine ausreichende finanzielle Eigenbeteiligung nachweisen zu können.

Förderhöhe

Die Pauschale Förderung beträgt jährlich 125 € pro Trainer:in. Weitere Informationen zum Zuschuss für Übungsleiter:innen gibt es nicht. Der Antrag muss bis zum 31.01. eines Jahres online gestellt werden. Die Kontaktadresse für die Antragstellung lautet: lsb@sport-fuer-sachsen.de

Übungsleiterzuschuss des Landessportbundes Sachsen-Anhalt (LSB Sachsen-Anhalt)

Kriterien

Ähnlich wie in Sachsen können Vereine auch in Sachsen-Anhalt über die Vereinspauschale eine Förderung für die Bezahlung von Übungsleiter:innnen erhalten. Diese kann nur für ehrenamtliche Trainer:innen mit gültiger Lizenz bewilligt werden.

Förderhöhe

Der Pauschalbetrag liegt bei 100 € pro Trainer:in. Hauptamtlich beschäftigte Trainer:innen können theoretisch auch mit einer Pauschale von bis zu 7000 € gefördert werden, jedoch gibt es keine konkreten Informationen dazu, welche Bedingungen hierfür relevant sind und wie sich die tatsächliche Förderhöhe berechnet. Anträge in Sachsen-Anhalt müssen bis zum 31.12. des Vorjahres gestellt werden. Die Kontaktadresse für die Antragstellung lautet: halle@lsb-sachsen-anhalt.de

Zuschuss für Übungsleiter beim Landessportbund Thüringen (LSB Thüringen)

Kriterien

Auch der Landessportbund Thüringen fördert die Bezahlung von Trainer:innen mit einem pauschalen jährlichen Betrag. Hierbei ist wieder die Mindestanforderung das Vorhandensein einer zum Antragszeitpunkt gültigen Lizenz nach DOSB-Kriterien. Außerdem werden nur nebenberuflich tätige Übungsleiter:innen gefördert.

Förderhöhe

Die Fördersumme pro Übungsleiter:in beträgt 185 €. Wie bei den anderen Landessportbünden muss auch in Thüringen ein Verwendungsnachweis erbracht werden. Hier bis zum 31.01. des Folgejahres. Der Antrag erfolgt online und muss innerhalb des Förderjahres gestellt werden. Die Kontaktadresse für die Antragstellung und Rückfragen lautet: lsb@thueringen-sport.de

Übungsleiterzuschuss des württembergischen Landessportbundes (WLSB)

Kriterien

Der württembergische Landessportbund fördert die Bezahlung von Übungsleiter:innen nicht mit einem Pauschalbetrag, sondern in Abhängigkeit vom Umfang der Beschäftigung. Die standardmäßige Voraussetzung einer gültigen DOSB-Lizenz bei der bezuschussten Übungsleitung greift auch hier. Außerdem fördert auch der WLSB lediglich nebenberuflich tätige Übungsleiter:innen und auch nur solche Stunden, die tatsächlich Trainingsarbeit beinhalten. So können beispielsweise An- und Abfahrt, oder Verwaltungsaufgaben nicht abgerechnet werden.

Förderhöhe

Pro Jahr können für eine Übungsleitung bis zu 200 Übungsstunden gefördert werden. Hierbei greift ein Fördersatz von 2,50 € pro Stunde, sodass ein Verein für eine:n Übungsleiter:in maximal 500 € pro Jahr erhalten kann. Der Antrag muss online bis zum 31.01. eines Jahres eingereicht werden. Die Kontaktadresse für die Antragstellung lautet: info@lsvbw.de

Zuschüsse bei den Landessportbünden Schleswig-Holstein (LSV SH) und Saarland (LSVS)

Kriterien

Die Landessportverbände aus Schleswig-Holstein und dem Saarland haben kein eigenes Förderprogramm für die Bezahlung von Übungsleiter:innen. Jedoch kann es sich durchaus lohnen, in einem solchen Fall den Weg über die lokalen Kreissportverbände zu gehen.

Förderhöhe

Der Kreissportverband Pinneberg zum Beispiel bezuschusst lizenzierte Übungsleiter:innen mit 260 € pro Jahr. Hauptamtliche Trainer:innen sind hier nicht förderberechtigt.
Die Kontaktadresse um zusätzliche Informationen einzuholen lauten:
Schleswig-Holstein: info@lsv-sh.de
Saarland: info@lsvs.de

Fazit

Zwar knüpft jeder Landessportbund die Bewilligung von Übungsleiterzuschüssen an eigene Bedingungen, jedoch ähneln sich diese im Wesentlichen. Hierbei geht es nicht darum, bürokratische Hürden zu schaffen. Es soll lediglich sichergestellt werden, dass die eingesetzten Gelder am Ende auch tatsächlich den trainierten Kindern, Jugendlichen und aktiven Sportlern zugutekommen. Es lohnt sich auf jeden Fall zu prüfen, ob auch dein Verein für eine Bezuschussung der Trainergehälter in Frage kommt. Informiere dich hierzu beim zuständigen Landessportbund oder wende dich direkt an die entsprechende Ansprechperson.

Wissenswert:

In unserem Blog verraten wir dir auch, von welchen Faktoren die Bezahlung von Kindersportrainer:innen abhängt und wie du in deinem Verein die Bereitschaft zur ehrenamtlichen Arbeit steigern kannst.

Informiere dich außerdem darüber, wie du ein erfolgreiches Kurssystem in deinem Verein einführst.