Veröffentlicht am 20.01.2023 in Vereinsentwicklung, Vereinsmanagement

So viel verdienen Kindersporttrainer:innen!

Vielleicht bist du selbst Kindersporttrainer:in und bist nicht ganz sicher, mit welcher Bezahlung du rechnen kannst? Oder du möchtest für deine Kindersportschule Trainer:innen gewinnen und brauchst noch eine Orientierung, welche Kosten dabei auf dich zukommen? Wir haben 2022 über 30 Kindersportschulen in ganz Deutschland zum Thema „Kindersporttrainer:innen finden und halten“ befragt und dabei auch über das Gehalt gesprochen. Hier erfährst du, wie hoch das übliche Gehalt von Kindersporttrainer:innen ausfällt und von welchen Faktoren die konkrete Höhe beeinflusst wird.

Bezahlung je nach Anstellungsform

Als ersten Überblick haben wir hier einmal die Ergebnisse unserer Umfragen zum Gehalt von Kindersporttrainer:innen zusammengefasst:

Übersicht der Gehaltsspanne von Kindersporttrainern

Übersichtliche Darstellung, der Spanne, in der sich das Bruttogehalt bzw. Honorar pro Stunde von Kindersporttrainer:innen und Helfer:innen bewegt.

Übersicht über die Durchschnittliche Bezahlung von Kindersporttrainer:innen

Übersichtliche Darstellung des durchschnittlichen Honorars/Gehalts pro Stunde von Kindersporttrainer:innen.

Helfer:innen

Helfer:innen sind meistens junge Menschen, oft auch Minderjährige, welche die Trainer:innen während der Stunde bei ihrer Arbeit unterstützen. Bei Helfer:innen beträgt die Aufwandsentschädigung 5-12 Euro (durchschnittlich 9 Euro) pro Stunde. Die genaue Höhe ist abhängig vom Verein und ob sie einen Helferschein oder vielleicht sogar schon eine Lizenz haben.

Honorarkraft ohne Lizenz

Ein:e Kindersporttrainer:in ohne Lizenz, welche auf Honorarbasis tätig ist, bekommt zwischen 8 und 20 Euro (durchschnittlich 10 Euro) pro Stunde. Auch hier ist es wieder stark vom Verein bzw. der Kindersportschule abhängig. Die Lage und Größe beeinflussen, was die Kindersportschule ihren Trainer:innen zahlen kann. Außerdem ist zu unterscheiden, ob die Trainerstunde inkl. Vor- und Nachbereitung bezahlt wird oder ob die Zeit, welche der oder die Trainer:in dafür aufbringt, extra abgerechnet wird.

Honorarkraft mit Lizenz

Eine Honorarkraft mit Lizenz, Ausbildung oder abgeschlossenem Studium verdient durch die höhere Qualifikation im Gegensatz zu einer Honorarkraft ohne Lizenz durchschnittlich mehr. Hier liegt die Spanne zwischen 10 und 30 Euro (durchschnittlich 16 Euro) pro Stunde. Das liegt unter anderem daran, dass die Vereine in der Regel Zuschüsse erhalten, wenn Trainer:innen mit Lizenz für sie tätig sind. So werden zum Beispiel in Baden-Württemberg 2,50 € pro Stunde bezuschusst, maximal jedoch 500 € pro Jahr.

Festangestellte Trainer:innen

Die festangestellten Trainer:innen haben in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium. Diese bekommen natürlich mindestens den Mindestlohn von derzeit 12 Euro brutto pro Stunde (Stand: Januar 2023). Das höchste Gehalt, welches uns in der Umfrage genannt wurde, liegt bei 18 Euro pro Stunde für Kindersportschulenleiter:innen. Der monatliche Lohn beträgt bei 40 Stunden pro Woche ca. 2.100 – 3.100 brutto.  Der Unterschied von festangestellten Trainer:innen im Gegensatz zu Honorarkräften ist, dass der Verein Sozialabgaben und Versicherung bezahlt. Es besteht auch Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Deswegen fällt der Verdienst mit einem Durchschnitt von 14 Euro ( ca. 2.400 Euro im Monat) etwas niedriger als bei einer Honorarkraft aus.

Ausgenommen aus der obigen Grafik sind Übungsleiter:innen, welche auf Minijobbasis (520 Euro/Monat) angestellt sind und FSJler.

Besonders interessant für (angehende) Kindersporttrainer:innen dürfte die gesetzliche Regelung zur Übungsleiterpauschale sein: Als Übungsleiter:in darf man jährlich bis zu 3000 € verdienen, ohne dies versteuern zu müssen.

Am Ende muss hier jeder (in Absprache mit dem Verein) für sich entscheiden, welches Anstellungsmodell der eigenen Situation und den eigenen Bedürfnissen besser entspricht.

Ein letzter nützlicher Hinweis, der sich aus der Befragung der über 30 Kindersportschulen ergeben hat: Viele Vereine sind bereit, die Kosten für die Erlangung von Lizenzen und Übungsleiterscheinen zu bezahlen, wenn man sich im Gegenzug für eine gewisse Zeit (z.B. 2 Jahre) zu einer Trainertätigkeit verpflichtet.

Wissenswert:

In unserem Blog verraten wir dir auch, warum dein Verein eine Kindersportschule gründen sollte und stellen dir vier kreative Angebote für deine Kindersportschule vor. 

Informiere dich außerdem darüber, wie du Kindersporttrainer:innen findest