Schlagwort: Übungsleiterfreibetrag

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5 Dinge, die Vereine bei der Übungsleiterpauschale beachten sollten
Übungsleiter:innen im Rahmen des pauschalen Freibetrags von bis zu 3.000 € pro Jahr anzustellen, ist eine praktische Variante, um Trainerstellen mit geringem Bürokratie- und Kostenaufwand zu besetzen. Natürlich kann man so keine hauptberufliche Tätigkeit abwickeln, aber insbesondere für Schüler, Studierende und andere, die nebenberuflich als Trainer:in arbeiten wollen, kann dies eine sinnvolle Lösung sein. Schließlich fallen hierbei weder für den Verein noch die Übungsleitung Steuern oder Sozialabgaben an. Mit der Obergrenze von 3.000 € ist die Übungsleiterpauschale für Trainer:innen außerdem finanziell attraktiver als die Ehrenamtspauschale (bis zu 840 € jährlich). Welche Voraussetzungen zu beachten sind, damit der Übungsleiterfreibetrag angewendet werden darf und worauf sonst noch zu achten ist, erfährst du in diesem Artikel. Weiter lesen