Allgemeine Geschäftsbedingungen der Yolawo GmbH
- 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle über das Yolawo-Buchungssystem geschlossenen Verträge zwischen der Yolawo GmbH, eingetragen beim Registergericht Freiburg , HRB 716809 (nachstehend bezeichnet als „Yolawo“), Freiburger Straße 5, 79199 Kirchzarten, Geschäftsführer Julian Eckmann, Frederik Strelczuk, Julius Mühl und ihren Vertragspartnern.
(2) Abweichende Bedingungen der Vertragspartner werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch dann, wenn Yolawo der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Yolawo behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Sofern Yolawo einzelne oder mehrere Klauseln ändern möchte, teilt Yolawo dies den Anbietern, 14 Tage vor Inkrafttreten der geänderten AGB per E-Mail mit. Widersprechen die Anbieter der Änderung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der E-Mail ausdrücklich per E-Mail an contact@yolawo.de, gilt die Änderung als angenommen.
- 2 Vertragsgegenstand und Begriffsbestimmungen
(1) Yolawo ist der Betreiber eines Buchungssystem für Kurse, Camps, Seminare und andere Veranstaltungen (nachstehend bezeichnet als “Angebote”). Sie stellt Vereinen/kommerziellen Anbietern (nachstehend bezeichnet als „Anbieter“) ein Buchungssystem (nachstehend bezeichnet als „Yolawo-Buchungssystem“) bereit, durch das Endkunden (nachstehend bezeichnet als „Buchende“) bei den Anbietern Angebote buchen können.
(2) Yolawo bietet selbst keine Angebote an. Der Vertrag über das Angebot kommt ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem Buchenden zustande. Yolawo fungiert hierbei lediglich als Dienstleister für den Anbieter und wird zu keinem Zeitpunkt Partei eines Vertrages, der zwischen Anbieter und Buchendem geschlossen wird.
(3) Die Buchung der Angebote kann der Anbieter auf seiner eigenen Website anbieten durch die Einbindung des Yolawo-Buchungssystem.
(4) Für die Nutzung von Yolawo kann der Anbieter eine von drei Lizenzen wählen: Bronze, Silber und Gold (siehe https://yolawo.de/preise/). Jede der drei Lizenzen hat eine Laufzeit von maximal 12 Monaten. Die Lizenz läuft vor Ablauf der 12 Monate ab, sofern die jeweiligen Buchungs- oder Umsatzlimits (siehe https://yolawo.de/preise) der gewählten Lizenz erreicht sind. Das Umsatzkontigent reduziert sich mit jeder zahlungspflichtigen Buchung. Dies gilt auch für stornierte Buchungen oder Umsätze aus abgesagten Angeboten.
Werden die maximalen Buchungs- bzw. Umsatzlimits nicht erreicht, verlängert sich die Lizenz um weitere 12 Monate, sofern keine Kündigung in Textform (z. B. an contact@yolawo.de) eingegangen ist. Nicht verbrauchte Buchungs. bzw. Umsatzkontingente werden auf den folgenden Lizenzzeitraum nicht übertragen sondern verfallen. Eine Kündigung muss bis spätestens einen Tag vor der Verlängerung der Lizenz eingegangen sein. Gekündigte Accounts von Anbietern dürfen von Yolawo nach Laufzeitende ohne Zustimmung des Anbieters und Vorankündigung gelöscht werden. Ein Upgrade auf eine höherpreisige Lizenz ist während der 12-monatigen Laufzeit der Lizenz und bis 7 Tage nach Verbrauch der Buchungs- und Umsatzkontingente zum Preis der Differenz zwischen den jeweiligen Lizenzen möglich. Die ursprüngliche Laufzeit wird durch das Upgrade nicht berührt. Ein Downgrade auf eine günstigere Lizenz ist nur zum Laufzeitende möglich.
(5) Yolawo hat zu jeder Zeit das Recht ohne Zustimmung des Anbieters Veränderungen am Yolawo-Buchungssystem vorzunehmen. Yolawo hat zudem das Recht ohne Zustimmung des Anbieters jederzeit die Preise und den Leistungsumfang der Nutzungslizenzen zu ändern. Der Anbieter wird über Preisänderungen und Änderungen des Leistungsumfang mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten via E-Mail informiert.
(6) Im Yolawo- Buchungssystem ist ein Online-Zahlsystem integriert (nachstehend bezeichnet als „Zahlsystem“), das der Anbieter für die Abrechnung mit dem Buchenden nutzen kann. Kooperationspartner für das Zahlsystem ist die Zahlungsplattform Stripe. Die Gebühren für das Zahlungssystem werden in § 5 erläutert.
- 3 Rechte und Pflichten der Anbieter
(1) Der Anbieter hat das Recht, das Yolawo-Buchungssystem auf seiner eigenen Website einzubinden.
(2) Der Anbieter hat das Recht, über zusätzliche Buchungssysteme anderer Anbieter oder über sein eigenes Buchungssystem seine Angebote anzubieten.
(3) Mit dem Abschluss einer Yolawo-Lizenz wird dem Anbieter ein nicht-ausschließliches und nicht-übertragbares Nutzungsrecht am Yolawo-Buchungssystem gewährt. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten ist dem Anbieter nicht gestattet.
(4) Der Anbieter ist ausschließlich selbst für die Sicherheit seines Passworts verantwortlich. Ist das Passwort unbefugten Dritten bekannt geworden, ist der Anbieter gehalten, sein Passwort unverzüglich neu zu setzen.
(5) Das Recht des Anbieters zur Nutzung des Yolawo-Buchungssystem erlischt, sobald seine Lizenz nach Kündigung abgelaufen ist.
(6) Yolawo kann den Anbieter von der Nutzung des Yolawo-Buchungssystems ausschließen, wenn dieser gegen eine oder mehrere der folgenden Verpflichtungen verstößt:
(a) Angebote des Anbieters dürfen nicht im Konflikt mit gesetzlichen Bestimmungen stehen.
(b) Der Anbieter darf keine sexistischen, antisemitischen oder andere verwerflichen Wertvorstellungen vertreten.
(c) Der Anbieter darf die Funktionen des Yolawo-Buchungssystems nicht zweckentfremden. Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere dann vor, wenn der Anbieter andere Angebotsarten als in § 2 Abs. 1 definiert über das Yolawo-Buchungssystem abwickelt.
(d) Der Anbieter darf keine Zahlungsrückstände gegenüber Yolawo von mehr als einem Kalendermonat haben.
Ob eine Verletzung der oben genannten Verpflichtungen vorliegt, liegt ausschließlich im Ermessen von Yolawo.
(7) Für die Nutzung des Zahlungssystems ist der Anbieter verpflichtet, gegenüber dem Bezahldienstleister Stripe zusätzliche Informationen zu übermitteln.
(8) Yolawo ist berechtigt, die unter § 3 (7) genannten Informationen an den Zahlungsdienstleister Stripe zum Zwecke von Sicherheitschecks weiterzuleiten.
(9) Der Anbieter verpflichtet sich zu einem datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogene Daten des Buchenden, die er über das Buchungssystem erhält. Im System erfasste personenbezogene Daten dürfen nur dann für andere Zwecke als die Durchführung des Vertrags verwendet werden, wenn entsprechende Einwilligungen vom Buchenden vorliegen.
(10) Der Anbieter hat in der Silber- und Gold-Lizenz des Yolawo-Buchungssystems die Möglichkeit, Rechnungen an den Buchenden in seinem Namen durch Yolawo erstellen zu lassen. Der Anbieter ist für den Inhalt der Rechnung sowie die Ausweisung des richtigen Steuersatz selbst verantwortlich.
- 4 Regelungen bei der Nutzung des Zahldienstleisters Stripe
Im Falle der Nutzung des Online-Zahlsystems des Zahldienstleisters Stripe gelten folgende Regelungen:
(1) Sollte eine Rücklastschrift durch den Buchenden erfolgen (z.B. wegen mangelnder Deckung des Kontos des Buchenden oder einer bewusst veranlassten Rückbuchung) wird durch den Zahldienstleister Stripe eine Rücklastschriftgebühr in Rechnung gestellt. Die Höhe der Gebühr variiert je Zahlmethode (z. B. bei SEPA-Lastschrift 7,50 EUR). Diese Gebühr trägt der Anbieter. Yolawo bleibt insoweit freigestellt. Es obliegt dem Anbieter, diese Gebühr seinerseits dem Buchenden in Rechnung zu stellen.
(2) Im Falle einer Rückbuchung wird der Stripe-Kontostand des Anbieters um den zurückgebuchten Betrag reduziert.
- 5 Rechte und Pflichten der Buchenden
Für alle Rechte und Pflichten der Buchenden (z. B. Stornierungsregeln) gelten die Bedingungen des Anbieters.
- 6 Zahlungsmodalitäten
(1) Für die Nutzung des Yolawo-Buchungssystems erhebt Yolawo vom Anbieter eine Lizenzgebühr, deren Höhe von der gewählten Lizenz (Bronze, Silber, Gold) abhängig ist. Die Lizenzgebühr wird jährlich im Voraus mittels Lastschriftverfahren vom Anbieter eingezogen. Der Anbieter ist zur Erteilung eines entsprechenden SEPA-Lastschriftmandat verpflichtet. Sollte es zu unbegründeten Rücklastschriften kommen (z. B. aufgrund mangelnder Deckung) werden 7,50€ an Bearbeitungsgebühr je Rücklastschrift fällig.
(2) Nutzt der Anbieter zusätzlich die Yolawo-Zahlfunktion (der Zahldienstleister Stripe übernimmt die Zahlungsabwicklung zwischen dem Anbieter und dem Buchenden), erhebt Yolawo vom Anbieter zusätzlich zu der in Absatz 1 genannten Lizenzgebühr eine Transaktionsgebühr. Die Höhe der Transaktionsgebühr hängt von der gewählten Zahlmethode ab (https://yolawo.de/preise/). In Monaten, in denen der Anbieter Gelder über die Online-Zahlung ausgezahlt bekommt, besteht eine Mindestgebühr von 10€. Bekommt der Anbieter in einem Monat keine Gelder ausgezahlt, entstehen für diesen Monat keine Gebühren.
(3) Nutzt der Anbieter die Yolawo-Zahlfunktion, so wird der Buchungsbetrag auf das Stripe-Konto des Anbieters ausgezahlt. Eine Auszahlung auf das Bankkonto des Anbieters ist 7 Tage nach dem Eingang auf das Stripe-Konto des Anbieters möglich. Eine Auszahlung an den Anbieter kann nur erfolgen, wenn dieser seine Verpflichtung nach § 3 (7) erfüllt.
(4) Die Gebühren für die Yolawo-Zahlfunktion werden direkt über das Stripe-Konto des Anbieters abgebucht.
- 7 Haftung
(1) Yolawo verpflichtet sich zu einer Mindestverfügbarkeit des Systems von 99% pro Kalenderjahr. Das Wartungsfenster von 1 Uhr bis 5 Uhr mitteleuropäischer Zeit ist von der genannten Mindestverfügbarkeit ausgenommen.
(2) Ansprüche des Anbieters und des Buchenden gegenüber Yolawo auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Yolawos, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Yolawo, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- 8 Geistiges Eigentum
(1) Sämtliche Rechte des Geistigen Eigentums verbleiben bei Yolawo. Das Yolawo-Buchungssystem darf nicht kopiert werden.
(2) Dem Anbieter ist es untersagt, Copyrightvermerke, Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben aus dem Yolawo-Buchungssystem zu entfernen oder abzuändern.
- 9 Anwendbares Recht
(1) Auf Verträge zwischen Yolawo und den Vertragspartnern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben unberührt.
(2) Sofern es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen der Sitz von Yolawo.
- 10 Schlussbestimmungen
Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Klauseln, bleibt der Vertrag in seinen übrigen Teilen wirksam. Anstelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.