Allgemeine Geschäftsbedingungen der Yolawo GmbH
- 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle über das Yolawo-Buchungssystem geschlossenen Verträge zwischen der Yolawo GmbH, eingetragen beim Registergericht Freiburg , HRB 716809 (nachstehend bezeichnet als „Yolawo“), Freiburger Straße 5, 79199 Kirchzarten, Geschäftsführer Julian Eckmann, Frederik Strelczuk, Julius Mühl und ihren Vertragspartnern.
(2) Abweichende Bedingungen der Vertragspartner werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch dann, wenn Yolawo der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Yolawo behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Sofern Yolawo einzelne oder mehrere Klauseln ändern möchte, teilt Yolawo dies den Anbietern, 14 Tage vor Inkrafttreten der geänderten AGB per E-Mail mit. Widersprechen die Anbieter der Änderung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der E-Mail ausdrücklich per E-Mail an support@yolawo.de, gilt die Änderung als angenommen.
- 2 Vertragsgegenstand und Begriffsbestimmungen
(1) Yolawo ist der Betreiber eines Buchungssystem für Kurse, Camps, Seminare und andere Veranstaltungen (nachstehend bezeichnet als “Angebote”). Sie stellt Vereinen/kommerziellen Anbietern (nachstehend bezeichnet als „Anbieter“) ein Buchungssystem (nachstehend bezeichnet als „Yolawo-Buchungssystem“) bereit, durch das Endkunden (nachstehend bezeichnet als „Buchende“ bzw. “Buchendem”) bei den Anbietern Teilnahmen an deren Angebote buchen können. Unter “Teilnahme” ist hierbei die Buchung eines Angebots für jeweils eine Person zu verstehen (Bsp.: Buchung eines Angebots für 2 Personen = 2 Teilnahmen).
(2) Yolawo bietet selbst keine Angebote an. Der Vertrag über das Angebot kommt ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem Buchenden zustande. Yolawo fungiert hierbei lediglich als Dienstleister für den Anbieter und wird zu keinem Zeitpunkt Partei eines Vertrages, der zwischen Anbieter und Buchendem geschlossen wird.
(3) Die Buchung der Angebote kann der Anbieter auf seiner eigenen Website anbieten durch die Einbindung des Yolawo-Buchungssystem.
(4) Für die Nutzung von Yolawo muss der Anbieter eine Lizenz buchen. Die jährliche Lizenzgebühr errechnet sich als Summe aus dem Grundpreis und den vom Anbieter ausgewählten Add-ons (siehe https://yolawo.de/preise/).
Der Grundpreis im ersten Lizenzjahr wird anhand der vom Anbieter angegebenen Anzahl an Teilnahmen und des angegebenen Umsatzes, die zusammen das Nutzungskontingent bilden, berechnet. Die gebuchte Lizenz hat standardmäßig eine Laufzeit von 12 Monaten. Yolawo bietet die Möglichkeit, spezielle Angebote zu nutzen, die eine Verlängerung der Lizenzlaufzeit ermöglichen. Für den Fall, dass die angegebenen Teilnahmen oder der Umsatz vor Ablauf der Lizenzlaufzeit überschritten werden, erfolgt eine nachträgliche Gebührenberechnung. Auf den nachberechneten Betrag wird zusätzlich eine 10%ige Nachberechnungsgebühr erhoben. Um das zu verdeutlichen, nehmen wir beispielhaft an, ein Kunde schließt eine 1-jährige Lizenz für 420€ netto (35€ pro Monat x 12) ab. Während des Lizenzjahrs steigt der Umsatz und die Teilnahmen des Anbieters, und der Yolawo-Preisrechner (https://yolawo.de/preise/) zeigt, dass die tatsächliche Lizenzgebühr 40€ pro Monat beträgt. Der nachzuberechnende Betrag für den Anbieter ist dann:
- 5€ x 12 (Monate) = 60€
- 10% Nachberechnungsgebühr = 6€
- 19% Mehrwertsteuer = 12,54€
= 78,54€ brutto.
Die Nachberechnung findet spätestens mit Ablauf der Lizenzlaufzeit statt. Sollten vor Ablauf der Lizenzlaufzeit die nachzuberechnende Gebühr 100 € netto erreichen, kann diese beim Anbieter vor Ablauf der Lizenzlaufzeit geltend gemacht werden. Jede Buchung reduziert das Nutzungskontingent. Dabei hängt die Höhe der Reduzierung von der Anzahl an Teilnahmen je Buchung und dem damit verbundenen Umsatz ab. Eine Buchung mit mehr Teilnahmen oder höherem Umsatz führt zu einer größeren Verringerung des Kontingents im Vergleich zu einer Buchung mit weniger Teilnahmen oder geringerem Umsatz. Bei Stornierung einer Buchung erhöht sich das Nutzungskontingent genau um den zuvor abgezogenen Betrag. Bei teilweiser Stornierung wird das Kontingent entsprechend anteilig wiederhergestellt.
Nicht verbrauchtes Nutzungskontingent verfällt nicht, sondern wird auf die nachfolgende Lizenzlaufzeit übertragen. Wenn keine nachfolgende Lizenz gebucht wird, verfällt das Nutzungskontingent. Die Übertragung von nicht verbrauchtem Nutzungskontingent erfolgt durch einfache Hinzufügung zu den entsprechenden Kontingenten der neuen Lizenzlaufzeit. Die Lizenz verlängert sich um die vorher gewählte Laufzeit, sofern keine Kündigung im Kundenkonto vorgenommen oder in Textform an support@yolawo.de eingegangen ist. Eine Kündigung muss bis spätestens einen Tag vor Ende der Vertragslaufzeit eingegangen sein. Gekündigte Accounts von Anbietern dürfen von Yolawo nach Laufzeitende ohne Zustimmung des Anbieters und Vorankündigung gelöscht werden. Ab der ersten Lizenzverlängerung passt sich das Nutzungskontingent und die damit verbundene Lizenzgebühr automatisch anhand der tatsächlichen Vorjahreswerte für Teilnahmen und Umsatz an. Der Anbieter hat in seinem Account die Möglichkeit, die für die nächste Lizenzperiode berechnete Lizenzgebühr einzusehen und die zugrunde liegenden Teilnahme- und Umsatzzahlen anzupassen. Eine Verringerung des Nutzungskontingent für eine bereits laufende Lizenz ist nicht möglich.
(5) Yolawo hat das Recht, ohne Zustimmung des Anbieters den Grundpreis und die Preise für Add-ons der jeweiligen Lizenzverlängerung in Höhe der Jahresteuerungsrate des Statistischen Bundesamt (Destatis) zu erhöhen, um Kostensteigerungen aufgrund von Inflation auszugleichen.
(6) Yolawo kann die vereinbarten Preise anpassen. Solche Preisanpassungen gelten jedoch erst bei der jeweiligen Verlängerung der Lizenz und müssen dem Anbieter mindestens 8 Wochen im Voraus mitgeteilt werden. Wenn die Mitteilung mit weniger als 8 Wochen Vorlauf erfolgt, hat der Anbieter das Recht, innerhalb von 8 Wochen nach der Vertragsverlängerung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).
(7) Im Yolawo- Buchungssystem ist ein Online-Zahlsystem integriert (nachstehend bezeichnet als „Zahlsystem“), das der Anbieter für die Abrechnung mit dem Buchenden nutzen kann. Kooperationspartner für das Zahlsystem ist die Zahlungsplattform Stripe. Die Gebühren für das Zahlungssystem werden in § 5 erläutert.
- 3 Rechte und Pflichten der Anbieter
(1) Der Anbieter hat das Recht, das Yolawo-Buchungssystem auf seiner eigenen Website einzubinden.
(2) Der Anbieter hat das Recht, über zusätzliche Buchungssysteme anderer Anbieter oder über sein eigenes Buchungssystem seine Angebote anzubieten.
(3) Mit dem Abschluss einer Yolawo-Lizenz wird dem Anbieter ein nicht-ausschließliches und nicht-übertragbares Nutzungsrecht am Yolawo-Buchungssystem gewährt. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten ist dem Anbieter nicht gestattet.
(4) Der Anbieter ist ausschließlich selbst für die Sicherheit seines Passworts verantwortlich. Ist das Passwort unbefugten Dritten bekannt geworden, ist der Anbieter gehalten, sein Passwort unverzüglich neu zu setzen.
(5) Das Recht des Anbieters zur Nutzung des Yolawo-Buchungssystem erlischt, sobald seine Lizenz nach Kündigung abgelaufen ist.
(6) Yolawo kann den Anbieter von der Nutzung des Yolawo-Buchungssystems ausschließen, wenn dieser gegen eine oder mehrere der folgenden Verpflichtungen verstößt:
(a) Angebote des Anbieters dürfen nicht im Konflikt mit gesetzlichen Bestimmungen stehen.
(b) Der Anbieter darf keine sexistischen, antisemitischen oder andere verwerflichen Wertvorstellungen vertreten.
(c) Der Anbieter darf die Funktionen des Yolawo-Buchungssystems nicht zweckentfremden. Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere dann vor, wenn der Anbieter andere Angebotsarten als in § 2 Abs. 1 definiert über das Yolawo-Buchungssystem abwickelt.
(d) Der Anbieter darf keine Zahlungsrückstände gegenüber Yolawo von mehr als einem Kalendermonat haben.
Ob eine Verletzung der oben genannten Verpflichtungen vorliegt, liegt ausschließlich im Ermessen von Yolawo.
(7) Für die Nutzung des Zahlungssystems ist der Anbieter verpflichtet, gegenüber dem Bezahldienstleister Stripe zusätzliche Informationen zu übermitteln.
(8) Yolawo ist berechtigt, die unter § 3 (7) genannten Informationen an den Zahlungsdienstleister Stripe zum Zwecke von Sicherheitschecks weiterzuleiten.
(9) Der Anbieter verpflichtet sich zu einem datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogene Daten des Buchenden, die er über das Buchungssystem erhält. Im System erfasste personenbezogene Daten dürfen nur dann für andere Zwecke als die Durchführung des Vertrags verwendet werden, wenn entsprechende Einwilligungen vom Buchenden vorliegen.
(10) Der Anbieter hat über ein Add-on des Yolawo-Buchungssystems die Möglichkeit, Rechnungen an den Buchenden in seinem Namen durch Yolawo erstellen zu lassen. Der Anbieter ist für den Inhalt der Rechnung sowie die Ausweisung des richtigen Steuersatz selbst verantwortlich.
- 4 Regelungen bei der Nutzung des Zahldienstleisters Stripe
Im Falle der Nutzung des Online-Zahlsystems des Zahldienstleisters Stripe gelten folgende Regelungen:
(1) Bei fehlgeschlagenen Zahlungen, einschließlich Rücklastschriften und anderen abgelehnten Zahlungen oder Anfechtungen durch den Buchenden, wird durch den Zahldienstleister Stripe eine Gebühr in Rechnung gestellt. Die Höhe der Gebühr variiert je Zahlmethode (z. B. bei Anfechtung einer SEPA-Lastschrift 7,50 EUR). Diese Gebühr trägt der Anbieter. Yolawo bleibt insoweit freigestellt. Es obliegt dem Anbieter, diese Gebühr seinerseits dem Buchenden in Rechnung zu stellen.
(2) Im Falle einer Rückbuchung wird der Stripe-Kontostand des Anbieters um den zurückgebuchten Betrag reduziert.
(3) Yolawo kann für die Vertragserfüllung Gelder in den Stripe-Account des Kunden einzahlen oder abziehen. Yolawo informiert den Anbieter im Voraus über vorzunehmende Einzahlungen oder Abbuchungen von Geldern auf seinem Stripe-Konto.
- 5 Rechte und Pflichten der Buchenden
Für alle Rechte und Pflichten der Buchenden (z. B. Stornierungsregeln) gelten die Bedingungen des Anbieters.
- 6 Zahlungsmodalitäten
(1) Für die Nutzung des Yolawo-Buchungssystems erhebt Yolawo vom Anbieter eine Lizenzgebühr, deren Höhe sich nach §2 ergibt. Die Lizenzgebühr wird jährlich im Voraus mittels Lastschriftverfahren vom Anbieter eingezogen. Der Anbieter ist zur Erteilung eines entsprechenden SEPA-Lastschriftmandat verpflichtet. Sollte es zu unbegründeten Rücklastschriften kommen (z. B. aufgrund mangelnder Deckung) werden 7,50€ an Bearbeitungsgebühr je Rücklastschrift fällig.
(2) Nutzt der Anbieter zusätzlich die Yolawo-Zahlfunktion (der Zahldienstleister Stripe übernimmt die Zahlungsabwicklung zwischen dem Anbieter und dem Buchenden), erhebt Yolawo vom Anbieter zusätzlich zu der in Absatz 1 genannten Lizenzgebühr eine Transaktionsgebühr. Die Höhe der Transaktionsgebühr hängt von der gewählten Zahlmethode ab (https://yolawo.de/preise/). In Monaten, in denen der Anbieter Gelder über die Online-Zahlung ausgezahlt bekommt, besteht eine Mindestgebühr von 10€. Bekommt der Anbieter in einem Monat keine Gelder ausgezahlt, besteht für diesen Monat keine Mindestgebühr.
(3) Nutzt der Anbieter die Yolawo-Zahlfunktion, so wird der Buchungsbetrag auf das Stripe-Konto des Anbieters ausgezahlt. Eine Auszahlung auf das Bankkonto des Anbieters ist 7 Tage nach dem Eingang auf das Stripe-Konto des Anbieters möglich. Eine Auszahlung an den Anbieter kann nur erfolgen, wenn dieser seine Verpflichtung nach § 3 (7) erfüllt.
(4) Die Gebühren für die Yolawo-Zahlfunktion werden direkt über das Stripe-Konto des Anbieters abgebucht.
- 7 Haftung
(1) Yolawo verpflichtet sich zu einer Mindestverfügbarkeit des Systems von 99% pro Kalenderjahr. Das Wartungsfenster von 1 Uhr bis 5 Uhr mitteleuropäischer Zeit ist von der genannten Mindestverfügbarkeit ausgenommen.
(2) Ansprüche des Anbieters und des Buchenden gegenüber Yolawo auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Yolawos, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Yolawo, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- 8 Geistiges Eigentum
(1) Sämtliche Rechte des Geistigen Eigentums verbleiben bei Yolawo. Das Yolawo-Buchungssystem darf nicht kopiert werden.
(2) Dem Anbieter ist es untersagt, Copyrightvermerke, Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben aus dem Yolawo-Buchungssystem zu entfernen oder abzuändern.
- 9 Anwendbares Recht
(1) Auf Verträge zwischen Yolawo und den Vertragspartnern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben unberührt.
(2) Sofern es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen der Sitz von Yolawo.
- 10 Schlussbestimmungen
Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Klauseln, bleibt der Vertrag in seinen übrigen Teilen wirksam. Anstelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.